Der Verein führt den Namen „Franz Liszt-Verein Raiding - Die Österreichische Lisztgesellschaft”
und hat seinen Sitz in A-7321 Raiding • Franz Liszt-Platz 1 • Tel.:+43 (0) 2619-7472 • Fax: DW4
Der Verein ist eine Gemeinschaft zur Förderung des Interesses an dem großen Sohn der Marktgemeinde Raiding, dem weltberühmten Tonkünstler Franz Liszt, seinen Werken und seiner humanen Ideale im ln- und Ausland. insbesondere bezweckt der Verein: a) lm Ort: Die Weckung des Interesses an dem Meister durch Pflege seiner geistlichen und weltlichen Werke, insbesondere durch Konzerte, Gedenkfeiern, Vorträge, wissenschaftlichen Symposien und andere Veranstaltungen.
Der Verein ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Seine Einrichtungen dienen dem kulturellen Leben im Sinne des Meisters. Die Mittel für die Erreichung der gesteckten Ziele werden beschafft:
Der Vorstand verwaltet das Vereinsvermögen, entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern und beruft die ordentliche Generalversammlung ein. Auf Verlangen von einem Drittel der Vorstandsmitglieder hat der Obmann (die Obfrau) eine Sitzung einzuberufen. Der Vorstand fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Zur Beschlussfassung ist die Anwesenheit von mindestens vier Mitgliedern erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet der (die) Vorsitzenden.
Der Obmann (die Obfrau) vertritt mit seinem (ihren) Stellvertreter den Verein nach außen. Allein nimmt er (sie) das innere Leben des Vereines wahr. Er (Sie) sorgt für die Einhaltung der Statuten, beruft die Sitzungen und die Generalversammlung ein, berät mit dem Vorstand die anfallenden Belange, schlichtet Unstimmigkeiten und trägt die Verantwortung über die Vereinsfinanzen. Er (Sie) wird im Verhinderungsfalle vom (von der) 1. Obmann(frau)stellvertreter(in) vertreten. Er (Sie) unterfertigt gemeinsam mit dem(r) Schriftführer(in) die schriftlichen Ausfertigungen und gemein- sam mit dem(r) Kassier(in) alle Schriftstücke, die Geldangelegenheiten betreffen. Der (Die) Schriftführer(in) führt die Protokolle und erledigt die schriftlichen Arbeiten. Der (Die) Kassier(in) hebt die Mitgliedsbeiträge ein, nimmt die Spenden entgegen und führt die Vereinskassa. Die Rechnungsprüfer(innen) überprüfen und überwachen die Vereinsgebarung.
Zur Schlichtung von aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Das Schiedsgericht setzt sich aus 3 ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Jeder Streitteil wählt einen Richter aus und die beiden gewählten Personen wählen eine dritte Person aus. Die Mitglieder des Schiedsgerichtes dürfen keinem Organ (mit Ausnahme der Generalversammlung) angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist. Die Entscheidungen sind vereinsintern endgültig. Bei rechtlichen Streitigkeiten, die nach außen gerichtet sind, müssen die ordentlichen Gerichte bis spätestens 6 Monate nach Einleitung des vereinsinternen Schlichtungsverfahrens angerufen werden.
Die Auflösung des Vereines bedarf eines Beschlusses der ordentlichen oder außerordentlichen Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. lm Falle der Auflösung fällt das Vereinsvermögen der Marktgemeinde Raiding zweckgebunden zur Erhaltung des Liszt-Geburtshauses oder für die Zwecke der Liszt-Pflege zu. Für den Fall, dass die Gemeinde nicht bereit sein sollte, diese Aufgaben weiter zu führen, fällt das Vermögen dem Land Burgenland zu.
RAIDING, 02.APRIL 2021